Zukunftsfinanzierungsgesetz soll Finanzplatz Deutschland stärken

Im April haben das Bundesfinanzministerium und das Bundesjustizministerium einen gemeinsamen Referentenentwurf für ein Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG) veröffentlicht, das umfangreiche Maßnahmen zusammenführen und Regelungen aus dem Gesellschaftsrecht, dem Kapitalmarkt- und Steuerrecht bündeln soll.
Es soll den privaten Vermögensaufbau unterstützen und mehr privates Kapital für Zukunftsinvestitionen in Klimaschutz und Digitalisierung mobilisieren. Dazu soll der Kapitalmarkt moderner, internationaler und weniger bürokratisch werden, um so den deutschen Finanzmarkt und den Standort Deutschland attraktiver zu machen und Impulse für die Aktienkultur in Deutschland zu setzen. Start-ups, Wachstumsunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen soll der Zugang zum Kapitalmarkt erleichtert werden.

„Wir wollen Deutschland zum führenden Standort für Start-ups und Wachstumsunternehmen machen. Deshalb verbessern wir den Zugang zum Kapitalmarkt und erleichtern die Aufnahme von Eigenkapital. Hiervon werden auch kleinere und mittlere Unternehmen profitieren“, so Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP).
Bereits die ersten Reaktionen der Finanzdienstleistungsbranche fielen positiv aus. So kommentierte der Bundesverband deutscher Banken: „Das Vorhaben enthält […] viele gute Elemente. Denn der Finanzplatz Deutschland braucht ein modernes Kapitalmarktrecht. Rahmenbedingungen müssen so weiterentwickelt werden, damit aus Deutschland heraus auch der EU-Kapitalmarkt vertieft und gestärkt wird. Dieses brauchen wir, um die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu verbessern. Zudem wird es nur mit Hilfe eines leistungsfähigen Kapitalmarktes möglich sein, Investitionen zu stemmen, die für die nachhaltige und digitale Transformation unserer Wirtschaft notwendig sind.“
Auch der ZIA lobte positive Effekte des Zukunftsfinanzierungsgesetzes, unter anderem den größeren Spielraum für Immobilienfonds beim Betrieb von Photovoltaik-Anlagen. Es könne aus Sicht der Immobilienwirtschaft einen echten Schub für den deren Betrieb auslösen. Der Referentenentwurf verspreche wegen veränderter aufsichtsrechtlicher Vorgaben mehr Möglichkeiten für Immobilienfonds. „Diese Anpassungen sorgen für Rechtsicherheit und erweitern deutlich die Spielräume für Immobilienfonds beim Betrieb von PV-Anlagen“, so ZIA-Vizepräsident Jochen Schenk. Die Neuerung: Künftig sollen offene Fonds auch Investitionen in so genannte Freiflächenanlagen auf unbebauten Grundstücken tätigen dürfen. Eine Anpassung des Investmentsteuerrechts sei jedoch noch ein entscheidender Punkt, betonte Schenk. „Das Zukunftsfinanzierungsgesetz kann deshalb ein ganz wichtiger Baustein beim Ausbau von Photovoltaikanlagen werden“, sagte Schenk. „Das kann Deutschland einen großen Schritt nach vorn bringen auf dem Weg in Richtung Klimaneutralität.“
Im Rahmen der nun beendeten Konsultation haben sich weitere Verbände zum Zukunftsfinanzierungsgesetz geäußert. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) betrachtet das Zukunftsfinanzierungsgesetz als starkes Signal, mit dem erste erforderliche Maßnahmen für den dringend benötigten Investitionsbedarf in die digitale und grüne Transformation umgesetzt werden. Zudem solle der Finanzstandort Deutschland attraktiver werden. Rechtssichere Vertragsgestaltung sei für den Finanz- und Rechtsstandort Deutschland zentral. Überlegungen zur Einschränkung der AGB-Kontrolle bei Geschäften unter professionellen Kapitalmarktteilnehmern und die Anpassungen im Gesellschaftsrecht seien dazu der richtige Ansatz. Zukunftsweisend sind aus Sicht der DK ferner die Einführung der elektronischen Aktie, die vorgeschlagenen Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen sowie der Abbau administrativer Hürden. Damit das Vorhaben, den Finanzstandort Deutschland zu stärken, zielgerichteter erreicht werden kann, schlägt die DK Ergänzungen und Modifizierungen bezüglich der gesetzlichen Regelungen vor.
Der deutsche Fondsverband BVI hat ebenfalls Stellung genommen. Er unterstützt die Ziele der Bundesministerien, die Leistungsfähigkeit des deutschen Kapitalmarktes zu stärken und die Attraktivität des Finanzstandortes Deutschland zu erhöhen, um private Investitionen in die Digitalisierung und die klimaschutzgerechte Transformation zu mobilisieren. Der Entwurf enthalte vielversprechende Ansätze, um diese Ziele zu erreichen, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu erhöhen und Bürokratie abzubauen. Zur erfolgreichen Umsetzung der einzelnen Vorschläge zur barrierefreien Transformationsfinanzierung von Erneuerbare-Energien-Anlagen seien jedoch zwingend flankierende steuerrechtliche Regelungen zu treffen. Im Hinblick auf die Pflichten, die die BVI-Mitglieder als Treuhänder der Anleger haben, lehnen der Fondsverband einige aktienrechtliche Vorschläge ab.
Vielversprechende Ansätze sind aus Sicht des BVI die Einführung der Umsatzsteuerbegünstigung für alle Investmentvermögen im Sinne des KAGB, die stärkere Förderung von Fondssparplänen über vermögenswirksame Leistungen, die Erleichterung der englischen Kommunikation mit der BaFin und die Möglichkeit für offene Immobilienfonds und Infrastrukturfonds, in Erneuerbare-Energien-Anlagen zu investieren.
Als Treuhänder der Anleger lehnt der BVI die Einführung von Mehrstimmrechten, Erleichterungen für Kapitalerhöhungen und Bezugsrechtsausschlüsse sowie die Einschränkungen des Anfechtungsrechts im Aktiengesetz entschieden ab. Neben diesen wichtigsten Positionen adressiert der Fondsverband in seiner Stellungnahme weitere aufsichts- und steuerrechtliche Klarstellungen bzw. Verbesserungsvorschläge und weist auf einige redaktionelle Änderungen und Korrekturmöglichkeiten hin.
Auch der Deutsche Derivate Verband (DDV) hat sich an der Konsultation des Zukunftsfinanzierungsgesetzes beteiligt. Insgesamt begrüßt er die guten Impulse für den Kapitalmarkt, die im Referentenentwurf angelegt seien. Denn er beinhalte ganz konkrete Verbesserungen und Vorhaben, die es Anlegerinnen und Anlegern erleichterten, Vermögen mit Wertpapieren aufzubauen. Das Gesetz biete die Chance, den deutschen Finanzmarkt zu stärken und wettbewerbsfähiger zu machen. Es greife umfassend die Möglichkeiten der Digitalisierung auf und ziele darauf ab, die digitale Kommunikation mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auszubauen und einen gesicherten elektronischen Kommunikationskanal zu schaffen.

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