Kryptomarkt soll europaweit reguliert werden

Die Europäische Union unterwirft Kryptowerte, Emittenten von Kryptowerten und Anbieter von Krypto-Dienstleistungen erstmals einem Regelungsrahmen. Am 30. Juni haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union im Rahmen der Trilog-Verhandlungen eine vorläufige Einigung über den Regulierungsvorschlag zu Märkten für Kryptowerte (Markets in Crypto-assets, kurz MiCA) erzielt, der sich auf Emittenten ungedeckter Kryptowerte und sogenannte Stablecoins sowie auf die Handelsplätze und die Wallets, in denen Kryptowerte gehalten werden, erstreckt.

Der Regelungsrahmen wird nach Vorstellung der EU-Institutionen Anleger schützen und die Finanzstabilität wahren, gleichzeitig aber Innovationen ermöglichen und die Attraktivität der Kryptobranche fördern. Dies werde in der EU für mehr Klarheit sorgen, da einige Mitgliedstaaten bereits nationale Rechtsvorschriften für Kryptowerte haben, während es auf EU-Ebene dafür bisher keinen spezifischen Regelungsrahmen gibt.
„Die jüngsten Entwicklungen in diesem von rasanten Veränderungen geprägten Sektor haben bestätigt, dass eine EU-weite Regulierung dringend erforderlich ist. Die MiCA wird die Europäerinnen und Europäer, die in diese Vermögenswerte investiert haben, besser schützen, den Missbrauch von Kryptowerten verhindern und dabei innovationsfreundlich sein, damit die EU diesbezüglich nicht an Attraktivität verliert. Die wegweisende Verordnung wird dem Wilden Westen, der bei Kryptowerten herrscht, ein Ende setzen und die Rolle der EU als Normgeber in digitalen Fragen festigen“, kommentiert Bruno Le Maire, französischer Minister für Wirtschaft, Finanzen und industrielle und digitale Souveränität.
Die MiCA soll die Verbraucher vor einigen der mit Investitionen in Kryptowerte verbundenen Risiken schützen und ihnen helfen, betrügerische Praktiken zu meiden. So werden Anbieter von Krypto-Dienstleistungen mit den neuen Vorschriften verpflichtet, strenge Vorgaben zum Schutz der Wallets der Verbraucher zu erfüllen, und sind haftbar, wenn sie Kryptowerte von Anlegern verlieren. Gemäß der vorläufigen Einigung werden die Anbieter eine Zulassung der nationalen Aufsichtsbehörden benötigen, um in der EU tätig zu werden. Die MiCA erstreckt sich zudem auf alle Arten von Marktmissbrauch im Zusammenhang mit Transaktionen oder Dienstleistungen jeglicher Art, insbesondere auf Marktmanipulation und Insider-Geschäfte. Zusammenfassend bezeichnet Rechtsanwalt Dr. Thorsten Voß, Partner der Praxisgruppe Banking & Finance der Wirtschaftskanzlei Schalast Law Tax, die MiCA-Regulierung als „MiFID II für Kryptowerte“.

„MiCA ist ein europäischer Erfolg. Wir sind der erste Kontinent, der eine Krypto-Asset-Regulierung hat. […] MiCA wird für einen harmonisierten Markt sorgen, den Emittenten von Krypto-Vermögenswerten Rechtssicherheit bieten, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Dienstleistungsanbieter garantieren und hohe Standards für den Verbraucherschutz gewährleisten“, meint Stefan Berger, Mitglied des Europäischen Parlaments und Berichterstatter des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) zu MiCA.Die vorläufige Einigung muss noch vom Rat der Europäischen Union und vom Europäischen Parlament gebilligt werden, bevor das förmliche Annahmeverfahren eingeleitet werden kann.

Auch der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat sich am 6. Juli 2022 mit den Kryptomärkten befasst. In der vom Vorsitzenden Alois Rainer (CSU) geleiteten Sitzung ging es unter anderem um die „drastischen Kursverluste“ in jüngster Zeit. Die Bundesregierung verwies auf den von ihr zwischenzeitlich vorgelegten „Neunten Bericht des Ausschusses für Finanzstabilität zur Finanzstabilität in Deutschland“. In dem Bericht werden keine Indizien für Stabilitätsrisiken im deutschen Finanzsystem durch Krypto-Token gesehen. Denn deren Marktkapitalisierung sei weiterhin vergleichsweise gering. Allerdings erfordere das starke Marktwachstum in diesem Bereich, die zunehmende Verflechtung mit dem „klassischen Finanzsystem“ und das Aufkommen neuer Instrumente eine erhöhte Wachsamkeit. Die Kursverluste hätten einige Marktakteure unter Druck gesetzt, so dass Auswirkungen auf Anleger aus Deutschland nicht ausgeschlossen werden könnten. So habe es in einem Fall Auszahlungssperren gegeben.
Nach Angaben der Regierung stehen Kryptodienstleister und -verwahrer unter Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), womit Deutschland Vorreiter sei. Die Bundesregierung wies außerdem darauf hin, dass es regelmäßige Warnung der Finanzaufsicht unter anderem vor der Volatilität und spekulativen Natur von Anlagen in Kryptowerten gegeben habe. Auf europäischer Ebene seien die Verhandlungen über die Schaffung eines risikoangemessenen Regulierungsrahmens für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets, MICA) in der Endphase. Man sei zuversichtlich, dass die Verhandlungen über MICA während der tschechischen EU-Ratspräsidentschaft abgeschlossen werden könnten.
Die CDU/CSU-Fraktion erkundigte sich, ob es Hinweise auf Marktmissbrauch im Zusammenhang mit Kryptowährungen gebe. Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die starke Volatilität gezeigt, dass sich Theorien, Kryptowährungen seien das digitale Gold, zerschlagen hätten. Gerade private Anleger hätten viel Geld verloren. MiCA sei wichtig, aber es müsse nachgeschärft werden, besonders bei Influencern, die im Kryptobereich unterwegs seien und junge Menschen ansprechen würden. Dort gebe es Pyramidensysteme. Die FDP-Fraktion verwies darauf, dass die Koalition die Förderung von Fintechs vereinbart habe. Dazu gehöre auch der Kryptobereich. Dass dieser Bereich risikoreich sei, sei bekannt gewesen. Es sei sehr stark in Kryptowährungen investiert worden, weil es anderswo keine Zinsen gegeben habe. Da jetzt die Zinsen gestiegen sind, könnte dies ein Grund für den Abschied vieler Anleger aus dem Kryptobereich gewesen sein.

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