Die private Altersvorsorge ist neben der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersversorgung ein wichtiger Baustein für das Leben im Alter. Ihre Verbreitung war zuletzt aber rückläufig. Die von der Bundesregierung eingesetzte „Fokusgruppe private Altersvorsorge“ hat ihre Arbeit erfolgreich abgeschlossen und ihren Abschlussbericht mit Empfehlungen für eine Reform vorgelegt. Ziel ist laut Fokusgruppe ein einfaches, transparentes und effizientes Angebot zur Lebensstandardsicherung nach Renteneintritt für breite Bevölkerungsgruppen. Für Personen, denen der finanzielle Spielraum für eine eigene Sparleistung fehlt, ist nach wie vor die Absicherung über die gesetzliche Rentenversicherung entscheidend.#+
Die Fokusgruppe spricht sich für chancenreichere Anlagen mit höheren Renditen aus. Dafür schlägt sie ein förderfähiges Altersvorsorgedepot ohne Garantievorgaben vor, in dessen Rahmen Vorsorgende in Fonds und andere geeignete realwertorientierte Anlageklassen investieren können. Mit Blick auf diejenigen, die einen hohen Wert auf Sicherheit legen, empfiehlt die Fokusgruppe mehrheitlich, dass auch weiterhin Produkte mit Garantien angeboten werden können. Für geringere Kosten empfiehlt die Fokusgruppe eine größere Standardisierung von Produktanforderungen und mehr Wettbewerb zwischen Anbietern. Dies sollte beispielsweise durch einfache kostengünstige Wechselmöglichkeiten in der Anspar- sowie vor der Auszahlungsphase unterstützt werden.
Für die Förderung sollte laut Fokusgruppe im Grundsatz an der aktuellen Riester-Fördersystematik mit zielgenauen Zulagen für untere Einkommensgruppen, junge Menschen und Personen mit Kindern sowie dem Sonderausgabenabzug mit nachgelagerter Besteuerung festgehalten werden. Allerdings sollte die einkommensabhängige Mindesteigenbeitragsberechnung durch eine bürokratieärmere Regelung ersetzt werden. Die Kinderzulage sollte vereinheitlicht und der Höchstbetrag angepasst werden. Die Ausweitung des förderberechtigten Personenkreises auf Selbstständige sollte spätestens erfolgen, sobald eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung (mit Möglichkeit eines Opt-Out) für diese Gruppen besteht.
Für die Auszahlungsphase empfiehlt die Fokusgruppe mehr Flexibilität bei der Verwendung des Altersvorsorgevermögens: Neben lebenslangen Leibrenten sollten künftig höhere Teilauszahlungen, Auszahlungspläne sowie Investitionen in eine selbstgenutzte Immobilie möglich sein. Zudem sollte die Möglichkeit des Einsatzes des gesamten privaten Altersvorsorgevermögens beispielsweise für die Verschiebung des Vollrentenbezugs der gesetzlichen Altersrente oder möglicherweise auch für den Erwerb von Entgeltpunkten in der gesetzlichen Rentenversicherung geprüft werden.
Die Fokusgruppe empfiehlt mehrheitlich, das im Koalitionsvertrag mit einem Prüfauftrag versehene Modell eines öffentlich verantworteten Fonds mit Abwahlmöglichkeit nicht weiterzuverfolgen. Für die Zulassung privater förderfähiger Altersvorsorgeprodukte sollte es stattdessen ein erweitertes Zertifizierungsverfahren geben. So könne in transparenter Form sichergestellt werden, dass qualitative und quantitative Kriterien (u. a. Risikodiversifikation, Kosten, Garantien) berücksichtigt werden.
Produktinformationen sowohl für die Anspar- als auch für die Auszahlungsphase sollten den Altersvorsorgenden in Zukunft über eine unabhängige, digitale und kostenlos zugängliche Vergleichsplattform in verständlicher Form bereitgestellt werden. Um die Auswahl unter den zertifizierten Produkten zu erleichtern, sollte es zudem sowohl vor der Anspar- als auch vor der Auszahlungsphase das Angebot einer unabhängigen individuellen Altersvorsorgeberatung geben.
Neben dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gehörten der Fokusgruppe Vertreterinnen und Vertreter der Anbieterverbände (GDV und BVI), des Verbraucherschutzes (Stiftung Warentest und vzbv), der Sozialpartner (BDA und DGB), der betrieblichen Altersversorgung (aba) und der Wissenschaft an. Die Fokusgruppe traf ihre Empfehlungen mehrheitlich und zu einzelnen Punkten mit Minderheitsvoten. Diese sind als Anlage dem Bericht beigefügt.
Im Folgenden eine Auswahl der Stellungnahmen der Verbände nach Veröffentlichung des Berichts:
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW begrüßt die Ergebnisse der Fokusgruppe Altersvorsorge. Der Vorschlag eines Altersvorsorgedepots, in dessen Rahmen Fonds, aber auch in andere geeignete realwertorientierte Anlageklassen investiert werden könnten, wäre aus Sicht des AfW eine zukunftsfähige Neuerung. Dass beim Thema der geringen Kosten einmal nicht die Vermittlervergütung prominent platziert wird, sondern vielmehr zur Senkung der Kosten Produkt- und Bürokratieanforderungen vereinfacht werden sollen, wird ausdrücklich begrüßt. Laut AfW bleibt abzuwarten, was von den Vorschlägen der Fokusgruppe letztlich den Weg in ein Gesetzgebungsverfahren finden wird.
Der Bericht enthält nach erster Einschätzung des Bund der Versicherten e. V. (BdV) durchaus gute Ansätze, ist aber insgesamt zu zögerlich. Die Fokusgruppe habe die Chance versäumt, die Weichen für ein staatlich organisiertes und verbindliches Standardprodukt zu stellen. „Der große Wurf bleibt leider aus. Stattdessen müssen sich die Bürgerinnen und Bürger weiterhin eigenständig informieren, wie sie an eine faire und einträgliche zusätzliche Altersvorsorge kommen. Das ist für viele keine einfache Aufgabe“, sagt Stephen Rehmke, Vorstandssprecher beim BdV.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht Licht und Schatten bei den Reformvorschlägen. „Die Vorschläge sind für die Versicherungswirtschaft eher enttäuschend. Die Besetzung der Fokusgruppe ohne die Expertise der Vermittlerverbände hat die Zielsetzung von Anfang an bestimmt“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Unsere außerhalb der Arbeitsgruppe eingebrachten konstruktiven Vorschläge wurden dennoch teilweise berücksichtigt. Begrüßenswert ist die Beibehaltung des 3-Schichten-Modells und der Bestandsschutz für laufende Riester-Verträge sowie eine stärkere Flexibilisierung in der Auszahlungsphase. Skeptisch beurteilen wir die Pläne, die Altersvorsorge über sogenannte Altersvorsorgedepots den volatilen Kapitalmärkten zu überlassen.“
„Die Fokusgruppe hat sich klar gegen einen Staatsfonds ausgesprochen. Das ist ein erfreuliches Votum für Vielfalt und Wettbewerb zum Vorteil der Verbraucherinnen und Verbraucher“, betont Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Der Bericht verkenne jedoch, dass Alterssicherung viel mehr ist als nur Vermögensaufbau. „Die Bedeutung lebenslanger Renten und Mindestgarantien für die Menschen wird leider unterschätzt.“ Ganz aufgegeben werden sollten Kapital-Garantien aus Sicht der Versicherer jedoch nicht. Die Fokusgruppe habe sich mehrheitlich für einen völligen Garantieverzicht ausgesprochen. Der GDV hat sich dieser Empfehlung nicht angeschlossen: „Die Menschen erwarten bei der geförderten Altersvorsorge Verlässlichkeit. Die gäbe es bei einem kompletten Garantieverzicht nicht“, sagte Asmussen. Das von den Versicherern vorgeschlagene einheitliche Garantieniveau von 80 Prozent sei ein guter Kompromiss zwischen Sicherheit und Rendite.
Martin Klein, Geschäftsführender Vorstand des Votum Verbands lenkt den Blick auch auf die Selbständigen: „Die nun auf den Weg gebrachte Riester-Reform ist auch der längst fällige Startschuss für die Altersvorsorge-Absicherung der Selbständigen. Die Fokusgruppe hat deutlich hervorgehoben, dass die neue Produktwelt als Opt-out-Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbständige offen sein muss. Dies war immer auch eine Forderung des Votum Verbands“, so Klein. „Packen Sie es nun endlich an!“, möchte er der Bundesregierung zurufen.
Die Empfehlungen der Fokusgruppe private Altersvorsorge verfehlen deutlich das Ziel einer grundlegenden Reform, so der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der vzbv fordert die Bundesregierung weiter auf, einen öffentlich organisierten Vorsorgefonds einzuführen.