EU-Offenlegungsverordnung: Nachhaltigkeits-Angaben im Praxis-Test

Ist alles grün, was grünt? Das Wort „Nachhaltigkeit“ hat sich zum absoluten Muss-Wort der Kapitalanlage entwickelt. Kaum ein Fonds, der nicht auf Nachhaltigkeit, auf „grüne Investments“ setzt, kaum eine Unternehmensdarstellung, die nicht betont, welche Maßnahmen ergriffen wurden, um Nachhaltigkeit im Unternehmen zu gewährleisten. Eine grüne Revolution oder überwiegend „greenwashing“? EXXECNEWS wird künftig Nachhaltigkeits-Angaben kritisch unter die Lupe nehmen. Der Anstoß kam aus Brüssel von der Europäischen Union, die mit ihrem „green deal“ eine Transformation von einer kapitalorientierten hin zu einer nachhaltigkeitsorientierten Marktwirtschaft einläutete. Einer ihrer Meilensteine war der Erlass der „EU-Offenlegungsverordnung“ mit dem sperrigen Titel: „Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“. Seit März vergangen Jahres ist diese Verordnung in Kraft und verpflichtet „Finanzmarktteilnehmer“, also beispielsweise Kapitalverwaltungsgesellschaften, und „Finanzberater“, umfangreiche Angaben zu machen, wie sie Nachhaltigkeitsaspekte in ihren Unternehmen und in ihren Produkten umsetzen.

So verlangt der Artikel 4 der Offenlegungsverordnung, dass die Unternehmen auf ihren Internetseiten ausführlich berichten über ihre „Strategien zur Wahrung der Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren“, vereinfacht ausgedrückt: Welche Maßnahmen werden vom Unternehmen ergriffen, um die Nachhaltigkeits-Kernziele „ESG Environmental, Social and Governance“, Umweltverträglichkeit, soziales Engagement und verantwortliche Unternehmensführung, durchzusetzen? EXXECNEWS hat die Websites der Kapitalverwaltungsgesellschaften der deutschen Sachwert-Branche geprüft: Praktisch alle berücksichtigen die Vorgaben der Offenlegungsverordnung und erläutern – in völlig unterschiedlichem Umfang, von kurzen, prägnanten Angaben bis hin zu ausführlichen „ESG-Reports“ – ihre Strategien zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele. Von einer Standardisierung kann dabei keine Rede sein. Auch Einschränkungen sind zu lesen, wie „berücksichtigt nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren derzeit nicht in vollem Umfang.

Die notwendigen Informationen, die zur Feststellung und Gewichtung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen aus Umwelt-, Sozial- und Governance- Aspekten notwendig sind, sind im Markt noch nicht in vollem Umfang sowie in der erforderlichen Qualität verfügbar.“ EXXECNEWS wird in den kommenden Ausgaben ausführlich über die Nachhaltigkeits-Berichterstattung der Unternehmen berichten. Inwieweit Nachhaltigkeits-Angaben im Einzelfall auch der Wirklichkeit entsprechen, wird insbesondere der Wertung durch die Wirtschaftsprüfer obliegen. Entsprechend hat die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am 30. Juni 2021 an das Institut der Wirtschaftsprüfer geschrieben: „Das größte Risikopotential für Greenwashing sehen wir bei den Anforderungen der Art. 4, 7 bis 9 und 11 der OffenlegungsVO und erwarten daher Feststellungen zum Inhalt der Informationen, insbesondere zu deren Vollständigkeit und Richtigkeit.“

Leo J. Heinl

Leo J. Heinl

Leo J. Heinl ist Redakteur für Corporate Reporting bei der Dr. Jansen Newsmedia AG.

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