Bestätigung aus dem Wirtschaftsministerium: 34f-Vermittler von ESG-Abfragepflicht ausgenommen
Unabhängige Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung sind nicht dazu verpflichtet, ab dem 2. August 2022 die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abzufragen und das Ergebnis dann in eine eventuelle Produktempfehlung…