
Bestätigung aus dem Wirtschaftsministerium: 34f-Vermittler von ESG-Abfragepflicht ausgenommen
Unabhängige Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung sind nicht dazu verpflichtet, ab dem 2. August 2022 die Nachhaltigkeitspräferenzen ihrer Kunden abzufragen und das Ergebnis